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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, 12167 Berlin, Steglitz (Steglitz) | Mapio.net
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Terrasse_1L -- gepflegte 2-Raum-DG-Wohnung mit großer Dachterrasse und EBK in Berlin-Steglitz

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 665 64 m²
12167 Berlin, Steglitz (Steglitz)


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Die maisonettenartige 2-Raum-Dachgeschosswohnung befindet sich im ruhigen Gartenhaus eines gepflegten Altbaus. Die Wohnung wurde 1997 neuwertig saniert und verfügt über zwei helle Zimmer mit Echtholzparkett. Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie über eine Treppe auf die ca. 40 qm große Sonnenterrasse zur alleinigen Nutzung. Die geflieste Einbauküche verfügt über Herd, Ceran-Kochfeld, Abzugshaube u.v.m. Das Tageslichbad ist mit einer Dusche, hängendem WC und Spiegel ausgestattet.


- 2 Zimmer im Dachgeschoss (4.OG) - Echtholzparkett - Dachterrasse - gefliestes Tageslicht-Duschbad - moderne Einbauküche - Kabelanschluss - Heizung und Warmwasser über Fernwärme


Diverse Einkaufsmöglichkeiten am Steglitzer Damm und in der Albrechtstr. sind fußläufig zu erreichen. Eine Kita, Grund-und Oberschulen liegen in unmittelbarer Nähe. Das Freizeitpaket wird durch den Stadtpark Steglitz und den "Insulaner" mit attraktiven Angeboten wie Schwimmbad, Minigolf und der Sternwarte abgerundet. Auch ohne Auto ist man hier sehr flexibel, da der S-Bahnhof Südende (S25) in ca. 5 Gehminuten erreicht werden kann. Mehrere Buslinien (181, 187 und 282) stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.


Für die gesamte Dauer der Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) sowie dessen Mietobergrenzen - bekannt als "Mietendeckel" – wird der Vermieter nur eine monatliche Nettokaltmiete (zzgl. der Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) fordern und/oder entgegennehmen, die der Mietobergrenze der gesetzlichen Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) entspricht. Für diese Wohnung beträgt die vorerst zu zahlende Miete lt. Mietobergrenze 585,00 EUR Die sich aus dem Mieten WoG Bln ergebenden Auskunftspflichten werden gesondert vor Vertragsschluss durch den Vermieter erfüllt. Die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete wird demnach vorerst bzw. unter vorstehenden Maßgaben nicht durch den Vermieter gefordert oder entgegengenommen und soll bei einem Mietvertragsabschluss mit folgender Maßgabe vereinbart werden: Für den Fall, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) oder dessen Mietobergrenzen durch die zuständige Gerichtsbarkeit oder die gesetzgebende Gewalt oder sonst außer Kraft gesetzt werden, demnach nicht mehr als rechtverbindlich gelten (also bspw. aufgehoben, für unwirksam bzw. für nichtig erklärt wird, durch Zeitablauf unwirksam geworden) und die mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) geregelten Höchstmieten und damit auch die Rechtgrundlagen für die Mietobergrenzen des Mieten WoG für die Zukunft oder auch rückwirkend außer Kraft treten und die Parteien des zu schließenden Mietvertrags nicht mehr (auch rückwirkend) binden, so gilt die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete als vereinbart.


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