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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Walldürner Weg 9, 13587 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Bad Beispiel -- Hier werden 2,5 Zimmer aufgehübscht!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 587 58 m²
Walldürner Weg 9, 13587 Berlin, Spandau (Spandau)


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Erstbezug der 2,5 Zimmerwohnung nach umfassender Modernisierung. Im Rahmen der geplanten Modernisierung wird das Badezimmer komplett saniert und mit neuen Sanitärobjekten und neuer Verfliesung versehen. In der Küche wird im Arbeits- und Herdbereich ein neutraler Fliesenspiegel hergestellt. Auf Wunsch können wir Ihnen einen Herd und / oder eine Spüle stellen. Der Fußboden in sämtlichen Räumen wird mit PVC ausgelegt. Sie erhalten zum Einzug eine frisch renovierte Wohnung. Wir übernehmen sämtliche Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten. Die 2,5 Zimmer gehen alle vom Flur ab. Eine Loggia ist vom Wohnzimmer aus zugänglich. BITTE BEACHTEN SIE: Die Beheizung und Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über eine Gas-Kombitherme. Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind nicht in der angegebenen Bruttokaltmiete enthalten. Der zur Wohnung gehörende Keller sorgt für den nötigen Stauraum. Bei den Fotos handelt es sich um Musterfotos.


Im grünen Hakenfelde liegt diese gepflegte Wohnanlage, unweit des Spandauer Forstes. Die Buslinien 136 sowie 236 bringen Sie innerhalb von 10 Minuten zum Rathaus Spandau. Von dort haben Sie mit U- / S-Bahn sowie der Regionalbahn die Möglichkeit, schnell in die City oder ins grüne Umland zu gelangen. Kitas, Grund- sowie Oberschulen, Sportplätze und Einkaufsmöglichkeiten sind allesamt in naher Umgebung unserer Wohnanlage zu finden. Die weitläufige Anlage des Evangelischen Johannesstiftes ist ebenso schnell erreicht, wie der Stadtpark.


- Zimmer: 2 1/2 - Ausstattung: Abstellraum, Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz, Loggia, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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