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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Oldesloer Weg 18A, 13591 Berlin, Staaken (Spandau) | Mapio.net
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Innenansicht -- Schmucke 2 Zimmer!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 479 52 m²
Oldesloer Weg 18A, 13591 Berlin, Staaken (Spandau)


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Diese kleine 2-Zimmerwohnung wird derzeit von uns umfangreich saniert. Das Wannenbad mit wird mit neuen Sanitärobjekten ausgestattet. Zusätzlicher Stauraum bietet der Einbauschrank und ein separater Keller. Derzeit wird die gesamte Elektroinstallation durch uns erneuert und in diesem Zusammenhang werden auch sämtliche Maler- und Lackarbeiten ausgeführt. Der Küchenfußboden erhält eine hochwertige Verfliesung alle anderen Wohnräume und der Flur werden mit einem modernen PVC- Boden ausgestattet. Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen Elektro-Durchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind in der Miete nicht enthalten.


Die familiengerechte Wohnanlage entstand in den 60er Jahren und ist durch gepflegte Grünanlagen aufgelockert. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs finden sich in der nahegelegenen Einkaufszeile am Magistratsweg. Besonders schön für die Kleinen sind die kurzen Wege zu den Kitas im Brunsbütteler Damm und den Grundschulen am Brandwerder und in der Südekumzeile. Im Grünen austoben lässt es sich prima im Erholungsgebiet Spektefeld, das direkt mit der Businie 131 erreichbar ist. Auch zur attraktiven Spandauer Altstadt besteht eine kurze und direkte Busverbindung mit dem M32.


- Ausstattung: Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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