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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Westerwaldstr. 1, 13589 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Innenansicht -- Seniorenwohnung allein oder zu zweit!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 492 62 m²
Westerwaldstr. 1, 13589 Berlin, Spandau (Spandau)


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Das Gebäude wurde Anfang der 1970-er Jahre erbaut. Für die Mieter im Haus steht ein Concierge für die Mieter zur Verfügung, dieser ist in seinem Büro im Erdgeschoss ganztägig erreichbar.


Nie wieder Treppen steigen! Sie sind 50 Jahre oder älter? Dann sind Sie hier goldrichtig! Bequem gelangen Sie mit dem Aufzug direkt ins 9. Obergeschoss und öffnen die Tür zu einer frisch sanierten Wohnung mit großem Balkon und Blick über die Dächer im Falkenhagener Feld. Die großzügig geschnittene Zweiraumwohnung wird nach der Elektromodernisierung frisch gestrichen und erstrahlt in neuem Glanz. Das Badezimmer mit Badewanne wird zu Ihrem Komfort mit einem Handtuchheizkörper versehen und die neuen Fliesen in Beige verleihen einen modernen Touch. In der Küche wird ein weißer Fliesenspiegel angebracht und auf Wunsch stellen wir Ihnen gern Herd und Spüle. Für alle Dinge, die in der Wohnung keinen Platz finden, steht Ihnen ein Keller zur Verfügung. Neugierig? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Das Falkenhagener Feld ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur: Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee sowie einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Weiterhin ist die historische Altstadt Spandau mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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