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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Hainleiteweg 13, 13589 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Außenansicht -- Kleines Idyll ab Ende Juli verfügbar!

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 315 40 m²
Hainleiteweg 13, 13589 Berlin, Spandau (Spandau)


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Gepflegte Einraumwohnung sucht neuen Bewohner! Überzeugen Sie sich selbst von diesem kleinen aber feinen Schnäppchen im grünen Falkenhagener Feld. Sie werden überrascht sein, was eine kleine 40m²-Wohnung alles kann. Eine kleine, separate Küche, genau richtig für eine Person, ein schönes helles Zimmer mit Balkon und ein Wannenbad mit Oberlicht machen dieses kleine Juwel aus. Nach dem wir die Elektrik auf den neusten Stand gebracht haben werden sämtliche Maler- und Lackarbeiten erledigt und ab Ende Juli steht Ihnen dann ihr neues Zuhause zur Verfügung. Bewerben Sie sich schnell und Sie können schon die ersten warmen Tage auf Ihrem neuen Balkon verbringen.


Das Falkenhagener Feld ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur: Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee sowie einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Weiterhin ist die historische Altstadt Spandau mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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