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5-Zimmer Wohnung zu vermieten, Allee der Kosmonauten 111, 12681 Berlin, Marzahn (Marzahn) | Mapio.net
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Außenansicht -- Das ist DIE Familienwohnung!

5-Zimmer Wohnung zu vermieten 785 106 m²
Allee der Kosmonauten 111, 12681 Berlin, Marzahn (Marzahn)


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Die großzügigen gestalteten, gepflegten und grünen Innenhöfe der Anlage an der Allee der Kosmonauten laden genauso zum Verweilen und Erholen ein, wie die angrenzende Parkanlage mit dem idyllischen Teich. Die Häuser sind saniert und mit einem Wärmeverbundsystem versehen. Es handelt sich um 11-geschossige Wohnhäuser mit Aufzug. Alle Wohnungen verfügen über ein modernisiertes rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz.


Diese 5-Zimmer Wohnung wird Sie begeistern. Derzeit sanieren wir hier vollständig, d.h. dass die Elektroanlage erneuert, neuer Bodenbelag in Holzoptik verlegt wird und sowohl das Bad als auch das Gäste-WC neu verfliest werden. Darüber hinaus werden neue Sanitärobjekte installiert. Die sehr helle Küche erhält einen modernen, weißen Fliesenspiegel. Damit Sie nur noch Ihre Möbel einbringen müssen, übernehmen wir zusätzlich die Renovierungsarbeiten in der ganzen Wohnung!


Der Kiez "Am Springpfuhl" gehört zu unseren beliebtesten Wohnanlagen. Hier finden Sie eine hervorragende Infrastruktur: Parks, Schulen, Bürgeramt, Schwimmhalle, Ärztehaus und ideale Einkaufsmöglichkeiten sind in der näheren Umgebung, sowie das nahegelegene Einkaufscenter „Eastgate“ samt Kino, Bowlingbahn und Post. Der S-Bahnhof Poelchaustraße bzw. Springpfuhl ist ebenso gut zu erreichen, wie Tram- und Busstationen.


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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