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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Hauptstraße 51, 10827 Berlin, Schöneberg (Schöneberg) | Mapio.net
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Außenansicht -- Zentrales Wohnen nahe S-Bhf Schöneberg moderne 2-Zimmer-Wohnung

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 366 54 m²
Hauptstraße 51, 10827 Berlin, Schöneberg (Schöneberg)


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Die Liegenschaft wurde 1952 in massiver Bauweise als Eckgebäude errichtet und beherbergt drei Hausaufgänge Haupstr. 51 und Dominicusstr. 28/30, die sich über fünf Stockwerke erstrecken.


- 2 geräumige Zimmer, davon ein Durchgangszimmer - modernes und rundum gefliestes Badezimmer mit Badewanne und wandhängendem WC - geflieste Küche mit modernem Fliesenspiegel und Anschlüssen für Herd und Spüle - zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung - Gegensprechanlage - TV- und Kabelanschluss


Die Hauptstraße 51 liegt zentral im Berliner Stadtteil Schöneberg. In nur wenigen Gehminuten lassen sich von der Wohnung aus unter anderem der Volkspark Schöneberg-Wilmersdorf sowie der Heinrich-Lassen-Park erreichen. Neben diesen Naherholungsmöglichkeiten lassen sich die Bedürfnisse des Alltags fußläufig abdecken. Wenn Ihnen der nur 5-Gehminuten entfernte S-Schöneberg zu weit entfernt ist, können Sie ganz bequem die Busstation vor der Tür nutzen, an welcher mehrere Buslinien verkehren.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 331,30 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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