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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Brusebergstr. 28, 13407 Berlin, Reinickendorf (Reinickendorf) | Mapio.net
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Außenansicht -- Drei, zwei, eins, meins.....

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 332 39 m²
Brusebergstr. 28, 13407 Berlin, Reinickendorf (Reinickendorf)


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Diese Wohnanlage im grünen Reinickendorf wurde 1964 erbaut und die Wohnungen mit einer Gaszentralheizung beheizt. Die Warmwasserbereitung erfolgt jeweils über einen elektrischen Durchlauferhitzer. Die Wohnungen sind alle mit einem Balkon ausgestattet und verfügen über ein Wannenbad. Ein rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss ist in allen Wohnungen vorhanden. Die großzügig angelegten Grünanlagen runden das Gesamtbild der Wohnanlage ab. PKW-Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Garagen können gesondert angemietet werden.


Diese Wohnung wird frisch renoviert und weist nach Abschluss der Arbeiten eine neue Elektro-Installation auf. Mit dem Fahrstuhl erreichen Sie den 5. Stock des Hauses. Hier erwartet Sie eine kompakte Singlewohnung mit modernen neu verfliestem Wannenbad mit Handtuchheizkörper und wandhängendem WC, Küche mit Ceranherd und Spüle ausgestattet und der Balkon rundet die Ausstattung ab. Das Warmwasser wird über einen Elektrodurchlauferhitzer erhitzt, diese Kosten sind nicht in der Miete enthalten.


Die Wohnung befindet sich in einer herrlich begrünten Wohnsiedlung, welche viele Möglichkeiten für Groß und Klein bietet. Verschiedene Buslinien und die U-Bahnlinie 8 sind in nur wenigen Gehminuten zu erreichen. In unmittelbarer Nähe finden Sie außerdem Supermärkte, Ärzte, Kitas, Schulen sowie weitere Dienstleistungsangebote.


- Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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