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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Böhmerwaldweg 3, 13589 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Innenansicht -- Familien Willkommen!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 491 68 m²
Böhmerwaldweg 3, 13589 Berlin, Spandau (Spandau)


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Die Wohnung befindet sich im siebten Obergeschoss des Wohnhauses. Hier erwarten Sie drei klassisch geschnittene Räume mit ausreichenden Stellwänden, so dass das Einrichten kein Problem darstellen sollte. Die gesamte Wohnung wird von uns renoviert und weist nach Abschluss der Arbeiten eine zeitgemäße Elektro- Installation auf. Das Wannenbad, wird mit neuen, modernen Fliesen und Sanitärobjekten ausgestattet. Die Küche erhält einen neuen Fliesenspiegel. Der Fußboden in allen Wohnräumen und in der Küche wird mit modernen PVC- Belag ausgestattet. Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen Gas- Durchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind in der Miete nicht enthalten. Ein aktueller Energieausweis wird derzeit noch erstellt.


Das Falkenhagener Feld ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur: Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee sowie einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Weiterhin ist die historische Altstadt Spandau mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Zimmer: 2 1/2 - Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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