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Haus zum Verkauf, 67697 Otterberg, Kaiserslautern (Kreis) | Mapio.net
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Außenansicht -- Renovierungsbedürftiges Haus in ruhiger Lage

Haus zum Verkauf 128.000 110 m²
67697 Otterberg, Kaiserslautern (Kreis)


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Zum Verkauf steht ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in ruhiger Lage von Otterberg. Das Objekt verfügt über zwei große Schlafzimmer, einen geräumigen Wohn-Essbereich, eine Küche, ein Badezimmer im OG und ein Gäste-WC im EG. Dies verteilt sich auf 110 Quadratmetern. Das Haus ist unterkellert und der Dachboden ausbaufähig. Abgerundet wird das Angebot mit einem Schuppen den Sie beispielweise als Werkstatt oder zum lagern von Gartengeräten nutzen können.


- Gas-Zentralheizung (muss erneuert werden) - Holzfenster - Gäste-WC - Holzböden, PVC - Balkon


Otterberg liegt etwa fünf Kilometer nördlich von Kaiserslautern am Fuß des Otterberger Waldes, einem Teilbereich des Pfälzerwaldes. Das Wallonenstädtchen Otterberg erhielt bereits 1581 die Stadtrechte und in dieser Zeit entstand der historische Stadtkern. Otterberg hat sich zu einem hübschen kleinen Städtchen entwickelt, das sich seine Historie bewahrt hat und daneben über eine moderne Infrastruktur verfügt. Otterberg liegt im Pfälzerwald, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Deutschlands, das zu ausgedehnten Wanderungen einlädt. Die Stadt Otterberg ist sowohl über die A 6 als auch über die A 63 an den überregionalen Fernverkehr angeschlossen.


Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.


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