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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Schleiermacherstr. 3, 10961 Berlin, Kreuzberg (Kreuzberg) | Mapio.net
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Außenansicht -- Wohnen im beliebten Bergmannkiez!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 337 41 m²
Schleiermacherstr. 3, 10961 Berlin, Kreuzberg (Kreuzberg)


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Es handelt sich um einen gepflegten Stuckaltbau aus der Jahrhundertwende bestehend aus Vorderhaus mit anliegendem linken und rechten Seitenflügel welche sich über jeweils fünf Stockwerke erstrecken.


- 1,5 Zimmer - abgezogene Dielenfußböden in allen Wohnräumen sowie im Flurbereich - modernes gefliestes Wannenbad mit wandhängendem WC, Badewanne, Fenster und Handtuchheizkörper - Küche mit weißem Fliesenspiegel - Kabel- und Telefonanschluss - Gegensprechanlage - die Heiz- und Warmwasserversorgung erfolgt mittels einer Gaskombitherme (Zusätzliche Kosten fallen an)


Die Schleiermacher Straße kreuzt die bekannte Gneisenaustraße im beliebten Bergmannkiez. Diese ist wegen der diversen Cafe´s, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten bekannt. Die Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr ist optimal. Die U7 ist nur in wenigen Gehminuten von der Wohnung aus zu erreichen. Zudem fahren direkt an der U-Bahn Station Gneissenaustraße die Busse 140, 248 und der N7. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, brauchen sie nur 15 Minuten, bis Sie die Stadtautobahn erreichen. Des Weiteren befindet sich eine Parkanlage zwei Querstraßen, von der Schleiermacherstr. 3, entfernt. Um eine Vielzahl von Restaurants zu erreichen, müssen Sie quasi nur auf die andere Straßenseite der Urbanstr. laufen. Diese kreuzt direkt die Schleiermacherstraße.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 266,26 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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