Clicky

1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Beerenstr. 11, 14163 Berlin, Zehlendorf (Zehlendorf) | Mapio.net
INAKTIV

Beispiel Außenansicht -- Klein aber fein- für Mieter ab 50 Jahre!

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 366 29 m²
Beerenstr. 11, 14163 Berlin, Zehlendorf (Zehlendorf)


Suche




- + Suche


INAKTIV

Schlicht gibt sich die schöne, ruhige, zweigeschossige Wohnanlage aus dem Jahr 1967 von der Straßenseite. Gartenseitig jedoch eröffnet sich eine parkähnliche Landschaft mit idyllischen Sonnenliegeplätzen, liebevoll gepflegten Blumenbeeten und Blick auf den Springbrunnen. Die schöne Terrasse vor dem Gemeinschaftsraum lädt an warmen Tagen zu gemütlichem Beisammensein ein. Die Bewohner schätzen hier vor allem die familiäre Atmosphäre. Sämtliche Wohnungen verfügen über ein Zimmer, Balkon, gefliestes Duschbad, eine gemütliche Küche und einen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss.


BITTE BEACHTEN! Diese Wohnung wird nur an Interessenten ab 50 Jahren vermietet. Diese kleine Wohnung wird für Sie noch schick gemacht. Wir modernisieren das Badezimmer, sodass alles in einem neuen Glanz erstrahlt. Der Fußbodenbelag wird in der Wohnung entfernt, sodass Sie sich Ihren Wunschboden verlegen können. Die Elektroanlage wird erneuert. Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben. Bitte beachten Sie, dass ins Badezimmer ein Stand WC eingebaut wird.


Das idyllische Seniorenwohnhaus liegt im beliebten Ortsteil Zehlendorf. Verkehrsanbindungen sind durch die S-Bahnlinie 1 (Mexikoplatz) und verschiedenen Buslinien ausreichend vorhanden. Grünflächen in der Umgebung laden zum Entspannen und ausgedehnten spazieren gehen ein. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Arztpraxen sind gut erreichbar.


- Ausstattung: Dusche Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


E-Mail-Benachrichtigungen
Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots 1-Zimmer Wohnungen zu vermieten erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.

Löschen anfordern
Impressum