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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Andreasstraße 22, 10243 Berlin, Friedrichshain (Friedrichshain) | Mapio.net
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Dachterrasse -- Helle 2 Zimmer Wohnung, gehobene Ausstattung, 3 Jahre Mindestmietdauer!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 814 59 m²
Andreasstraße 22, 10243 Berlin, Friedrichshain (Friedrichshain)


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Das Objekt wurde 2010 hochwertig modernisiert/ saniert. Im Eingangsbereich des Hauses befindet sich ein Concierge-Service, der Ihnen das Leben erleichtern kann (Paketannahme, Vermittlung von Reinigungsfirmen, etc.). Entspannung und einen sensationellen Ausblick über Berlin finden Sie auf der Dachterasse, die allen Mietern zur Verfügung steht. Im 18.OG steht allen Bewohnern eine Waschlounge mit 7 Waschmaschinen und 5 Wäschetrocknern zur Verfügung.


Die Wohnung ist im Wohn und Schlafbereich mit Parkett und das Bad mit Fliesen ausgestattet, alle Räume sind mit Fußbodenheizung versehen. Im geräumigen Küchenbereich befindet sich eine moderne Einbauküche, mit Herd, Spüle, Kühlschrank mit separatem Gefrierteil sowie einer Spülmaschine. Das hochwertig ausgestattetes Wannenbad ist an den Wänden hell gefliest und mit einem anthrazitfarbenen Steinzeugboden versehen.


Die Andreasstrasse 22 befindet sich in Friedrichshain, zentral gelegen zwischen Alexanderplatz und Ostbahnhof. In wenigen Gehminuten sind Sie an der Spree. In naher Umgebung befinden sich der Volkspark Friedrichshain, die "Mercedes Benz Arena", sowie das Alexa am Fernsehturm . Sie leben in einem urbanen Umfeld mit unterschiedlichster Gastronomie.


Mindestmietzeit 3 Jahre. Zur Anmietung der Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt: Klimik Selbstauskunft im Anhang als PDF Datei. Für die gesamte Dauer der Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) sowie dessen Mietobergrenzen - bekannt als "Mietendeckel" – wird der Vermieter nur eine monatliche Nettokaltmiete (zzgl. der Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) fordern und/oder entgegennehmen, die der Mietobergrenze der gesetzlichen Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) entspricht. Die sich aus dem Mieten WoG Bln ergebenden Auskunftspflichten werden gesondert vor Vertragsschluss durch den Vermieter erfüllt. Die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete wird demnach vorerst bzw. unter vorstehenden Maßgaben nicht durch den Vermieter gefordert oder entgegengenommen und soll bei einem Mietvertragsabschluss mit folgender Maßgabe vereinbart werden: Für den Fall, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) oder dessen Mietobergrenzen durch die zuständige Gerichtsbarkeit oder die gesetzgebende Gewalt oder sonst außer Kraft gesetzt werden, demnach nicht mehr als rechtverbindlich gelten (also bspw. aufgehoben, für unwirksam bzw. für nichtig erklärt wird, durch Zeitablauf unwirksam geworden) und die mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) geregelten Höchstmieten und damit auch die Rechtgrundlagen für die Mietobergrenzen des Mieten WoG für die Zukunft oder auch rückwirkend außer Kraft treten und die Parteien des zu schließenden Mietvertrags nicht mehr (auch rückwirkend) binden, so gilt die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete als vereinbart.


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