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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Zeppelinstr. 80A, 13583 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Außenansicht -- Modernisierte Wohnung mit Altbaucharme!

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 643 77 m²
Zeppelinstr. 80A, 13583 Berlin, Spandau (Spandau)


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Das Gebäude ist in einem gepflegten Zustand und steht unter Denkmalschutz. Das Viertel ist durch Siedlungsbauten der 1920er- und 1930er- Jahre geprägt. Die aufgelockerte Bebauung mit zahlreichen Grünflächen und liebevoll gestalteten Innenhöfen vermitteln eine hohe Aufenthalts- und Wohnqualität.


Hier werden Sie sich wohlfühlen. Die komplette Wohnung wurde 2018 nett hergerichtet. Die Elektroanlage wurde erneuert und folglich alle Lichtschalter und Steckdosen getauscht. In allen Zimmern wurde der Dielenboden frisch abgezogen sodass er wieder fast wie neu aussieht. Die Wände wurden mit einer Raufasertapete versehen und weiß gestrichen. Das Badezimmer wurde mit neuen modernen Sanitärobjekten und neuen Wand- und Bodenfliesen ausgestattet. In der Küche wurde ein neuer Fliesenspiegel angebracht. Schauen Sie sich die Wohnung an und überzeugen Sie sich selbst!


Spandau bietet eine Vielzahl an sehenswerten Gebäuden und Regionen. Von der Renaissance-Festung, der Zitadelle, über das Luftwaffenmuseum bis hin zur Schleuse. Die attraktive und gepflegte Wohnanlage liegt im nordwestlichen Teil des Bezirkes Spandau und ist zentral- und verkehrsgünstig gelegen. Mit dem Bus der Linie 130,137,337, M37 und N30 sind Sie in wenigen Minuten in der schönen Spandauer Altstadt sowie am Rathaus Spandau. Von dort bringt Sie die U- und S-Bahn, sowie die Regionalbahn, in wenigen Minuten in die Innenstadt oder den Kurfürstendamm. Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, Arztpraxen, Siegerland-Grundschule, weiterführende Schulen sowie Kirchen befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Der naheliegende Grünzug Spektewiese lädt zu ausgiebigen Spaziergängen und Familienausflügen ein. An heißen Sommertagen können Sie am Kiesteich die Seele baumeln lassen


- Ausstattung: Badewanne, Denkmalschutz, Wintergarten, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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