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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Dettelbacher Weg 25, 13189 Berlin, Pankow (Pankow) | Mapio.net
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Außenansicht -- Hier will ich wohnen

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 504 53 m²
Dettelbacher Weg 25, 13189 Berlin, Pankow (Pankow)


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In dieser charmanten Altbauwohnung werden noch umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausgeführt. Die Elektroinstallation wird erneuert und in diesem Zusammenhang Wände und Decken raufaserweiß tapeziert. Die Dielen werden abgeschliffen und versiegelt, sodass die Wohnung wieder ihren Charme gewinnt. Der Küchenboden wird hochwertig verfliest, der Fliesenspiegel modern gestaltet. Die Wohnung verfügt über ein gefliestes Badezimmer mit einer Badewanne. Im Zuge der Sanierung wird ein Handtuchheizkörper montiert und das Stand-WC zu einem wandhängendem WC umgebaut. Es fehlt nur noch Ihr Name am Klingelschild.


Das Kissingenviertel liegt wenige Kilometer nordöstlich des Berliner Bezirkes Mitte im Bezirk Pankow in unmittelbarer Nähe des S-Bhf. Pankow-Heinersdorf. In etwa 15 Gehminuten erreichen Sie den U- und S-Bahnhof Pankow, der ihnen mit seinen zahlreichen Verbindungen (U2, S8 ,S2, S9, M1, M50) einen schnellen Anschluss u.a. zum Zentrum Berlins bietet. Innerhalb von ca. 15 Autominuten gelangen Sie ins Berliner Zentrum, in ca. 3 Autominuten erreichen Sie den Zubringer Pankow (A114).


- Ausstattung: Denkmalschutz, Dusche, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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