Altbau aus der Jahrhundertwende mit Aufzug im Vorderhaus, repräsentativer Eingangsbereich. Die Wohnung liegt im ruhigen Gartenhaus.
Komplett saniert, 1 Duschbad mit WC, abgezogene Dielenböden in den Zimmern und im Flur, Küchenboden Deginbelag, kleine Speisekammer an der Küche, kleiner Balkon, Decke in einem Zimmer mit Stuck
ruhige Lage in der 30-er Zone; gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
Aufgrund der aktuellen Situation sind nur Einzelbesichtigungen möglich. Daher wird darum gebeten, vorab eine ausgefüllte Selbstauskunft an die angegebene Mailadresse zu senden. Der Vermieter stellt klar, dass er für die Dauer der Geltung und Anwendbarkeit des Berliner MietenWoG lediglich die danach zulässig zu fordernde Nettokaltmiete in Höhe von 406,50 € verlangt, der Mieter daher zunächst nur diesen Betrag und damit insgesamt 586,50 € zahlen muss. Dabei behält sich der Vermieter die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vor, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG (ganz oder teilweise im Hinblick auf die Miete nach dem MietenWoG relevanten Teile) erweisen sollte, dass MietenWoG endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.