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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Schönwalder Str. 53, 13585 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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2-Zimmer Wohnung zu vermieten 417 56 m²
Schönwalder Str. 53, 13585 Berlin, Spandau (Spandau)


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Die hier angebotene Wohnung befindet sich in einem gepflegtem Mehrfamilienhaus in Berlin Spandau.


Achtung: Die Wohnung ist renovierungsbedürftig und kann vom neuen Mieter nach belieben gestaltet werden. - 2 Zimmer - Dielenfußboden in den Zimmern - innenliegendes Badezimmer mit Badewanne - Balkon - dezentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung mittels einer Gasetagenheizung (Achtung: Es fallen zusätzliche Kosten an)


Die Schönwalder Straße liegt in der Nähe zum Rathaus Spandau und zieht sich durch die Spandauer Neustadt. In der Nachbarschaft befinden sich mehrere Lebensmittelläden, ein Kiosk und weitere kleine Ladengeschäfte. Die Schönwalder Straße 53 ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln am besten mit dem Bus M45 erreichbar. Der Bahnhof Rathaus Spandau ist der Nächstgelegene und in ca. 15 Minuten zu Fuß zu erreichen.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 359,93 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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