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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Lipschitzallee 68, 12353 Berlin, Buckow (Neukölln) | Mapio.net
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Foto -- Seniorenwohnung am Lipschitzplatz

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 339 30 m²
Lipschitzallee 68, 12353 Berlin, Buckow (Neukölln)


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Das Haus Pommern ist ein neungeschossiger Neubau mit Personenaufzug aus dem Jahr 1972. Es Wärmezufuhr und Warmwasser werden über Fernversorgung gespeist. Es gibt vorwiegend 1-Zimmerwohnungen mit Balkon, gefliestes Duschbad, Schafnische und einen rückkanalfähigen Kabelanschluss. Unmittelbar im Haus kann die Wäsche gegen Gebühr durch die Mieter selbst gewaschen werden.


Die Wohnung ist in der 2.Etage eines Seniorenwohnhauses. Bitte beachten Sie für den Bezug das Mindestalter von 50 Jahren. Die Wohnung wurde modernisiert mit neuen Wand- und Fußbodenfliesen in der Küche. Das Bad hat eine ebenerdige Dusche sowie neue Wand- und Fußbodenfliesen erhalten. Das Zimmer und der Flur sind mit einem PVC-Belag ausgestattet. Die Wohnung wird renoviert übergeben. Sie kann kurzfristig angemietet werden.


Das Haus Pommern liegt sehr verkehrsgünstig am Bat-Yam-Platz. Verkehrsmöglichkeiten sind mit der U7 (Lipschitzallee) und verschiedenen Buslinien geboten. Ein großzügiger Wochenmarkt, Supermärkte sowie kleine Gewerbeeinheiten im Haus decken den täglichen Bedarf ab. Die Gropiuspassagen mit ihrem reichhaltigen Angebot sind schnell zu erreichen. Freizeitangebote wie das Lipschitzbad und nahegelegene Grünflächen laden zum Entspannen ein.


- Ausstattung: Dusche, Breitband-Kabelnetz, Loggia, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Senior Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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