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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Kochhannstraße 39, 10249 Berlin, Friedrichshain (Friedrichshain) | Mapio.net
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Hausansicht -- Gemütliche 2 Zimmer Wohnung mit Balkon

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 660 50 m²
Kochhannstraße 39, 10249 Berlin, Friedrichshain (Friedrichshain)


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Das Objekt befindet sich in einer Seitenstraße/ Paralellstr. der Landsberger Allee. Das Objekt wurde 2004 Modernisiert und hat insgesamt 5 Etagen. Jede Wohnung hat einen Keller. Im Innenhof befindet sich ein Fahrradraum, der allen Mietern zur Verfügung steht.


Die Wohnung ist komplett renoviert und mit Dielenboden versehen. Im Badezimmer mit Vollbad gibt es einen Anschluss für die Waschmaschine, sowie einen Handtuchtrockner. Zur Wohnung gehört eine Einbauküche mit Herd und Backofen, jedoch ohne Kühlschrank.


Die Kochhannstraße geht von der Petersburgerstr. ab die ca. 3 Minuten von der Landsberger Allee entfernt ist. In 5 Minuten sind Sie im Volkspark Friedrichshain. Von der Landsberger Allee haben Sie sämtliche Anschlüsse an die öffentlichen Verkehrsmittel.


Mindestmietzeit 2 Jahre. Zur Anmietung der Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt: Klimik Selbstauskunft (im Anhang als PDF Datei am Expose´). Alle weiteren Unterlagen müssen zur Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden. Für die gesamte Dauer der Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) sowie dessen Mietobergrenzen - bekannt als "Mietendeckel" – wird der Vermieter nur eine monatliche Nettokaltmiete (zzgl. der Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) fordern und/oder entgegennehmen, die der Mietobergrenze der gesetzlichen Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) entspricht. Die sich aus dem Mieten WoG Bln ergebenden Auskunftspflichten werden gesondert vor Vertragsschluss durch den Vermieter erfüllt. Die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete wird demnach vorerst bzw. unter vorstehenden Maßgaben nicht durch den Vermieter gefordert oder entgegengenommen und soll bei einem Mietvertragsabschluss mit folgender Maßgabe vereinbart werden: Für den Fall, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) oder dessen Mietobergrenzen durch die zuständige Gerichtsbarkeit oder die gesetzgebende Gewalt oder sonst außer Kraft gesetzt werden, demnach nicht mehr als rechtverbindlich gelten (also bspw. aufgehoben, für unwirksam bzw. für nichtig erklärt wird, durch Zeitablauf unwirksam geworden) und die mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) geregelten Höchstmieten und damit auch die Rechtgrundlagen für die Mietobergrenzen des Mieten WoG für die Zukunft oder auch rückwirkend außer Kraft treten und die Parteien des zu schließenden Mietvertrags nicht mehr (auch rückwirkend) binden, so gilt die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete als vereinbart.


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