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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Dolziger Straße 43, 10247 Berlin, Friedrichshain (Friedrichshain) | Mapio.net
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Wohn- und Essbereich -- Charmante Erdgeschosswohnung mitten im Kiez !

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 735 56 m²
Dolziger Straße 43, 10247 Berlin, Friedrichshain (Friedrichshain)


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Es handelt sich hierbei um eine ca. 56 qm große 2-Zimmerwohnung im EG des Vorderhauses. Sie ist Teil eines Wohnhauses und überzeugt mit einem komfortablen Schnitt. Bereits beim Betreten der Wohnung lässt sich feststellen, dass es sich hierbei um eine helle Wohnung handelt. Die Wohnung teilt sich in ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, eine offene Küche und ein Wannenbad auf. Die Heizung erfolgt über eine dezentrale Gasheizung und die Warmwasseraufbereitung ist ebenfalls dezentral, weshalb diese Kosten nicht in den Nebenkosten enthalten.


Hier tobt das Leben – hier ist Berlin. Die Pettenkofer Straße, in der Nähe vom Friedrichshainer Kiez, liegt im Herzen Berlins und stellt eine der belebtesten Gegenden der Hauptstadt dar. Das Kiezleben hat etliche Restaurants, Cafés und Szenekneipen zu bieten, die alle fußläufig zu erreichen sind. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Ring-Center an der Frankfurter Allee, sowie der Boxhagener Kiez, welche mit zentralem und kreativem Leben in Berlin verbunden sind. Die optimale Anbindung der Öffentlichen Verkehrsmittel ist durch den ein minütig entfernten S-Bahnhof Frankfurter Allee, sowie dem ebenfalls zu Fuß erreichbaren U-Bahnhof Frankfurter Allee, sichergestellt. Zudem ergänzt eine regelmäßig fahrende Straßenbahn den Bahnverkehr. Um das Berliner Kiezleben zu vollenden - das Gebiet zählt aufgrund seiner facettenreichen Freizeitmöglichkeiten, zu den attraktivsten Wohnzielen für Jung und Alt.


Für die gesamte Dauer der Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) sowie dessen Mietobergrenzen - bekannt als "Mietendeckel" – wird der Vermieter nur eine monatliche Nettokaltmiete (zzgl. der Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) fordern und/oder entgegennehmen, die der Mietobergrenze der gesetzlichen Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) entspricht. Für diese Wohnung beträgt die vorerst zu zahlende Miete lt. Mietobergrenze 359,98 EUR Die sich aus dem Mieten WoG Bln ergebenden Auskunftspflichten werden gesondert vor Vertragsschluss durch den Vermieter erfüllt. Die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete wird demnach vorerst bzw. unter vorstehenden Maßgaben nicht durch den Vermieter gefordert oder entgegengenommen und soll bei einem Mietvertragsabschluss mit folgender Maßgabe vereinbart werden: Für den Fall, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) oder dessen Mietobergrenzen durch die zuständige Gerichtsbarkeit oder die gesetzgebende Gewalt oder sonst außer Kraft gesetzt werden, demnach nicht mehr als rechtverbindlich gelten (also bspw. aufgehoben, für unwirksam bzw. für nichtig erklärt wird, durch Zeitablauf unwirksam geworden) und die mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin (Mieten WoG Bln) geregelten Höchstmieten und damit auch die Rechtgrundlagen für die Mietobergrenzen des Mieten WoG für die Zukunft oder auch rückwirkend außer Kraft treten und die Parteien des zu schließenden Mietvertrags nicht mehr (auch rückwirkend) binden, so gilt die in diesem Inserat angegebene Nettokaltmiete als vereinbart.


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