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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Allerstr. 10, 12049 Berlin, Neukölln (Neukölln) | Mapio.net
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Innenansicht -- 1-Zimmerwohnung mit Ankleidezimmer und EBK

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 606 44 m²
Allerstr. 10, 12049 Berlin, Neukölln (Neukölln)


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Das Wohn- und Geschäftshaus 'Allerstraße 10 /Weisestraße 25' wurde im Jahre 1911 errichtet und ist mit einem Aufzug ausgestattet. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind gepflegt.


Die schöne Wohnung befindet sich in der ersten Etage des ruhigen Hinterhauses und verfügt über 1 Zimmer und einer 7m² großen Abstellkammer mit Parkettboden. Das tagesbelichtete ist komplett modern gefliest und verfügt über eine Badewanne. Im Flur und Bad sorgen Halogen-Deckenspots für eine angenehme Beleuchtung. Die Küche ist mit einer neuwertigen Einbauküche ausgestattet. Die Wohnung wird mittels einer Zentralheizung beheizt und verfügt über eine zentrale Warmwasserversorgung.


Die 'Allerstraße' ist eine ruhige Seitenstraße des Schillerkiezes und befindet sich östlich des beliebten Tempelhofer Feldes. In direkter Nähe finden Sie diverse Einkaufsmöglichkeiten - am Herrfurthplatz ist jeden Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr Wochenmarkt. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrssystem ist durch den U-Bahnhof 'Leinestraße' (U8) und mehrere Buslinien gewährleistet. Mit dem Auto ist die A 100 über die Autobahnauffahrt 'Britzer Damm' gut zu erreichen. Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen sind vorhanden.


- Wesentlicher Energieträger: Kraft-Wärme-Kopplung, fossil - Ausstattung: Badewanne Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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