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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Kissingenstr. 1, 13189 Berlin, Pankow (Pankow) | Mapio.net
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Hausansicht -- 3-Zimmer-Wohnung im Kissingenviertel!!

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 1.399 111 m²
Kissingenstr. 1, 13189 Berlin, Pankow (Pankow)


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Das Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 1910 erbaut. Die hier angebotene Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss. Ausgestattet ist die Wohnung mit doppelt verglasten Kunststofffenstern und wird über eine Gasetagenheizung beheizt (die Kosten hierfür sind nicht in der Miete enthalten, die Mieter rechnen direkt mit dem Gasversorger ab).


Unsere sanierte Wohnung bietet Ihnen einen Flur, ein Wohnzimmer, einen Balkon, ein Schlafzimmer, ein Durchgangszimmer, eine Küche und ein Badezimmer. Das Wohnzimmer ist geräumig und bietet ausreichend Platz für ein Sofa und eine Anbauwand. Des Weiteren befindet sich hier der Zugang zum Balkon. Das Schlafzimmer ist hell und bietet genügend Stellfläche für einen Kleiderschrank und ein großes Bett. Das Durchgangszimmer könnte als Kinderzimmer, Ankleide oder Arbeitszimmer genutzt werden. Die Wohnung wird mit Einbauküche vermietet. Diese ist mit sämtlichen elektronischen Geräten ausgestattet. Das Tageslichtbad verfügt über ein wandhängendes WC, eine Dusche, eine Badewanne und ein Handwaschbecken. In allen Zimmern und im Flur befindet sich ein Dielenboden. Das Bad ist gefliest und in der Küche ist Linoleum verlegt.


Die Wohnung befindet sich in Pankow, eine sehr gute Wohnlage in Berlin. Der Bezirk ist geprägt durch Altbauten, welche größtenteils aus der Zeit um die Wende zum 20. Jahrhundert stammen. Die Kissingen Straße geht direkt von der Prenzlauer Promendade ab und auch die Bornholmer Straße ist in fünf Minuten mit dem Auto zu erreichen. Dort verkehren mehrere Straßenbahnlinien, wie zum Beispiel die M13, M2 und M10, welche den Anschluss an das S- und U-Bahn-Netz problemlos ermöglichen. Von der Kissingen Straße erreicht man den S- und U-Bahnhof Pankow fußläufig in acht Minuten. Die Linie U2 der U-Bahn verläuft mit drei Bahnhöfen (Senefelderplatz, Eberswalder Straße und Schönhauser Allee) in Prenzlauer Berg teilweise unter und überwiegend als Hochbahn über der Schönhauser Allee, der wichtigsten Einkaufsstraße des Ortsteils. Sie bietet mit den Schönhauser Allee Arcaden ein Shoppingparadies für Jung und Alt. Für Einkäufe des täglichen Lebens brauchen Sie nicht lange zu laufen. In einem Umkreis von etwa 800 Metern befinden sich viele verschiedene Supermärkte, wie zum Beispiel ein Lidl und ein EDEKA. Auch eine Bank, Apotheken und Bäcker und viele kleine Geschäfte mit Spezialitäten sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Zahlreiche Restaurants und Cafés, wie zum Beispiel das Restaurant "Zur gemütlichen Ecke" befinden sich in der näheren Umgebung und laden zum Essen und Genießen ein.


Bitte beachten Sie, dass die Wohnung für mindestens 24 Monate angemietet werden muss und maximal bis zum 31.10.2029 angemietet werden kann. Des Weiteren wird eine Staffelmiete von 2% pro Jahr vereinbart. Mietobergrenze gemäß MietenWoG. Die vertragliche vereinbarte Miete nach BGB beträgt 12,60€/m². Nach den Bestimmungen des sog. "Berliner Mietendeckels" - insbesondere den §§ 3,4,6 und 7 MietenWoG - gilt für die Wohnung eine Mietobergrenze von 6,36€/m². Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfassungsmäßigkeit des MietenWoG umstritten ist und verfassungsgerichtlich überprüft werden wird. Zur Berechnung der gem. MietenWoG benennen wir folgende Daten: Baujahr: 1910 = 6,36€/m² Moderne Ausstattung: +/- 0,00 €/m² Mietobergrenze: 6,36€/m² Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Nettokaltmiete in Höhe von 1.399 € diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 705,96 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und die zukünftige vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt. Auch die Berliner Mietervereine raten ihren Mitgliedern, die Differenzbeträge für den, aus heutiger Sicht durchaus wahrscheinlichen, Fall der Verfassungswidrigkeit, gesondert zurückzulegen. Der Vermieter macht nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass er die Differenzbeträge unmittelbar nach Korrektur des s. g. Mietendeckels einfordern wird.


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