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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Eichborndamm 140, 13403 Berlin, Wittenau (Reinickendorf) | Mapio.net
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Zimmer -- Wohnung mit Flair!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 552 55 m²
Eichborndamm 140, 13403 Berlin, Wittenau (Reinickendorf)


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Die aus einem Vorder- und Gartenhaus bestehende Wohnanlage ist in den 1910er Jahren gebaut worden. In das ruhige Gartenhaus gelangen Sie über den hellen und gepflegten Innenhof. Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen sind im Jahre 2009 durchgeführt worden. Nahezu alle Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet und werden zentral beheizt.


Die gemütliche 2 Zimmer-Wohnung liegt im Erdgeschoss und verfügt neben den getrennt begehbaren Zimmern über eine separate Küche und ein Duschbad. Im Zuge der kürzlich durchgeführten Baumaßnahmen wurden u.a. die Elektroanlage der Wohnung komplett erneuert und die Maler- und Lackarbeiten in der Wohnung frisch durchgeführt, so dass Sie sogleich einziehen können. In der Küche stellen wir Ihnen auf Wunsch noch kostenfrei einen E-Herd und eine Spüle zur Verfügung.


Busse und die schnell zu erreichende U-Bahn-Linie 8 sowie die S-Bahn-Linie 25 garantieren einen optimalen Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Nur wenige Minuten sind es zur Autobahnauffahrt. In kurzer Fahrzeit erreichen Sie das Zentrum der Stadt. In der Nähe unserer Wohnanlage befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, sowie Kindertagesstätten und Schulen.


- Wesentlicher Energieträger: Heizöl - Ausstattung: Dusche, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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