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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Dettelbacher Weg 34, 13189 Berlin, Pankow (Pankow) | Mapio.net
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Außenansicht -- Wir modernisieren für Sie!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 496 54 m²
Dettelbacher Weg 34, 13189 Berlin, Pankow (Pankow)


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In dieser charmanten Altbauwohnung werden noch umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausgeführt. Die Elektroinstallation wird erneuert und in diesem Zusammenhang Wände und Decken raufaserweiß tapeziert. Die Wohnräume sind mit Dielen ausgestattet. Der Küchenboden wird hochwertig verfliest, der Fliesenspiegel modern gestaltet. Das geflieste Tageslichtbad ist mit einer Wanne und einem wandhängendem WC ausgestattet. Zur Wohnung gehört ein Keller. Bitte beachten Sie, dass die Wohnung derzeit nur im unsanierten Zustand besichtigt werden kann.


Das Kissingenviertel liegt wenige Kilometer nordöstlich des Berliner Bezirkes Mitte im Bezirk Pankow in unmittelbarer Nähe des S-Bhf. Pankow-Heinersdorf. In etwa 15 Gehminuten erreichen Sie den U- und S-Bahnhof Pankow, der ihnen mit seinen zahlreichen Verbindungen (U2, S8, S2, S9, M1, M50) einen schnellen Anschluss u.a. zum Zentrum Berlins bietet. Innerhalb von ca. 15 Autominuten gelangen Sie ins Berliner Zentrum, in ca. 3 Autominuten erreichen Sie den Zubringer Pankow (A114) mit Anschluss an den Berliner Ring (A10). Weitere Verkehrsanbindungen: Bus X54. ei der Wohnanlage handelt es sich um einen sanierten Altbau. Auf den Höfen befinden sich Mietergärten und Spielplätze.


- Ausstattung: Badewanne, Denkmalschutz, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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