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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Utrechter Str. 38, 13347 Berlin, Wedding (Wedding) | Mapio.net
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Innen -- Ruhige 1 Zimmerwohnung mit Parkett, Wannenbad und EBK

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 527 36 m²
Utrechter Str. 38, 13347 Berlin, Wedding (Wedding)


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Das Objekt 'Utrechter Straße 38' ist ein gepflegtes Wohn- und Geschäftshaus, das im Jahre 1905 erbaut wurde. Der liebevoll angelegte Hofbereich sowie der Eingangsbereich und die Treppenhäuser machen einen gepflegten Eindruck.


Die helle und sonnendurchflutete Wohnung befindet sich im ruhigen Seitenflügel. Die Wohnung liegt in der dritten Etage mit Ausblick zum gepflegten Innenhof. Das Zimmer und der Flur ist mit Parkett ausgestattet. Das Wannenbad ist gefliest und verfügt über ein Fenster. Die Küche ist mit einer hochwertigen Einbauküche ausgestattet. Die Wohnung verfügt über Zentralheizung. Die Warmwasserversorgung ist dezentral über einen Durchlauferhitzer.


Die Utrechter Straße ist eine verkehrsberuhigte Seitenstraße der Müllerstraße und liegt in einem beliebten Wohnquartier in Wedding. Die Einkaufsmöglichkeiten rund um den Leopoldplatz sind vielfältig. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend: Der U-Bahnhof 'Leopoldplatz' (U6, U9), die Straßenbahnlinien M13 und 50 sowie mehrere Buslinien sind optimal zu erreichen. Die Autobahn-Auffahrt Seestraße (A100) ist ca. 2,5 km entfernt. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen sowie die Beuth Hochschule für Technik befinden sich im nahen Umfeld des Hauses. Die nahegelegenen Parkflächen Goethepark, Schillerpark und Rehberge, der Plötzensee und diverse Sportstätten bieten vielseitige Möglichkeiten für Ihre Freizeitgestaltung.


Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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