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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Böhmerwaldweg 11, 13589 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Innenansicht -- Gemütlichkeit zu zweit!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 534 68 m²
Böhmerwaldweg 11, 13589 Berlin, Spandau (Spandau)


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Möbel rein, glücklich sein - das ist das Motto dieser geräumigen Zweiraumwohnung im grünen Falkenhagener Feld. Lassen Sie sich verzaubern von dem Gedanken, dass dieses sanierte Schmuckstück schon im Mai Ihr neues Zuhause werden könnte. Die Wohnung wird komplett überholt und an den zeitgemäßen Standard angepasst. Es erwarten Sie zum Einzug helle Räume mit neuem PVC Boden in Eiche Optik, eine frisch geflieste Küche und ein modernes Bad mit Badewanne und Handtuchheizkörper sowie ein separates WC in Beige gehalten. Abgerundet wird das Rund-Um-Sorglos-Paket durch den schönen Balkon. Zu Ihrem Komfort steht Ihnen zusätzlich ein Mieterkeller zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Das Falkenhagener Feld ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur: Supermärkte, Arztpraxen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Mit der fußläufig erreichbaren Siegerland-Grundschule, Kitas, dem Naherholungsgebiet am Spektesee sowie einem Jugendfreizeitheim mit attraktiven Angeboten wissen sich Familien bestens versorgt. Weiterhin ist die historische Altstadt Spandau mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Ausstattung: Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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