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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Bramwaldweg 20, 13589 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Außenansicht -- Für die kleine Familie mit Tageslichtbad

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 547 69 m²
Bramwaldweg 20, 13589 Berlin, Spandau (Spandau)


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Das "Falkenhagener Feld" ist ein abwechslungsreiches Wohngebiet mit überwiegend 3 bis 7 stöckigen Gebäuden und einzelnen Punkthochhäusern, das in den 60er Jahren zwischen Spandau und dem Spandauer Forst entstanden ist. Es zeichnet sich aus durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur.


Treten Sie ein in Ihr neues Wohnglück und das nur durch ein paar Treppenstufen! Durch die vorteilhafte Raumaufteilung eignet sich die Wohnung perfekt für Paare oder frisch gebackene Familien. Der Platz wird sehr ausgewogen genutzt. Wohn- und Schlafzimmer bieten viel Raum für eine gemütliche Einrichtung, im Flur haben Sie extra Staufläche und das halbe Zimmer eignet sich gut als Kinderzimmer oder Arbeitsplatz. Die Wohnung wurde in 2018 vollständig saniert und wurde vom Vormieter in einem 1A Zustand hinterlassen. Das Tageslichtbad wurde in 2018 mit modernen Fliesen ausgestattet und zu Ihrem Komfort wurde zusätzlich zur Badewanne mit einem Handtuchheizkörper eingesetzt. Alle Wohnräume sind weiß gestrichen. Auch ein Keller wird Ihnen zur Verfügung gestellt, für alle Dinge, die in der Wohnung keinen Platz finden. Also worauf warten Sie? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte beachten Sie, dass die Warmwasserversorgung über einen Gas-Durchlauferhitzer erfolgt. Die Kosten hierfür sind nicht in der Miete enthalten.


Im Wohngebiet befindet sich unter Anderem die Siegerland-Grundschule, Kitas. Das Naherholungsgebiet am Spektesee ist fussläufig erreichbar. Die historische Altstadt Spandau ist mit dem Bus in nur ca. 12 Minuten erreichbar.


- Zimmer: 2 1/2 - Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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