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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Zweibrücker Str. 69, 13583 Berlin, Spandau (Spandau) | Mapio.net
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Außenansicht -- Charmante Altbauwohnung - nah der Altstadt Spandau

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 556 67 m²
Zweibrücker Str. 69, 13583 Berlin, Spandau (Spandau)


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Willkommen in dieser wunderschönen und sofort beziehbaren Altbauwohnung mit einem schönen abgezogenen Dielenboden. Die Wohnung verfügt über ein Tageslichtbad mit Wanne. Ebenfalls verfügt die Wohnung über Außenjalousien und die Küche ist mit einem Fliesenboden versehen. Auch ein Keller wird Ihnen zur Verfügung gestellt, für alle Dinge, die in der Wohnung keinen Platz finden. Also worauf warten Sie? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Unsere ruhigen Wohnanlagen liegen im nordwestlichen Teil des Bezirkes Spandau. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Busse, Kindertagesstätten und Schulen sind fußläufig erreichbar. In wenigen Minuten erreichen Sie mit Bus oder PKW die Altstadt Spandau mit ihren vielfältigen Möglichkeiten im Bereich von Shopping und Kultur. Unsere Wohnhäuser sind von gepflegten Grünanlagen umgeben. Der naheliegende Grünzug Spektewiesen, der Falkensee und Spandau als "grüne Lunge" verbindet, bietet genügend Raum zur Erholung und Entspannung.


- Zimmer: 2 1/2 - Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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