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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Pfannschmidtstr. 54, 13125 Berlin, Karow (Weißensee) | Mapio.net
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Luftaufnahme -- Wohnen in Karow-Nord in Berlin Pankow-Weißensee

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 594 74 m²
Pfannschmidtstr. 54, 13125 Berlin, Karow (Weißensee)


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Wir vermieten in Berlin Pankow attraktive Mietwohnungen in Karow Nord. Unser Angebot umfasst Wohnungen mit verschiedenen Grundrissen von 1 bis 4 Zimmern und einer Fläche zwischen 43 und 113 m². Sowohl Singles und Senioren als auch Familien mit Kindern finden hier zu bezahlbaren Mietpreisen die passenden 4 Wände. Hier finden Sie frei werdende und freie Wohnungen. Die ruhige Grünlage und die Nähe zum Trubel der Großstadt bilden einen reizvollen Kontrast. Das Wohngebiet Karow Nord im Stadtbezirk Weißensee entstand in den 90er Jahren. Prägnant sind die großzügigen Grünflächen und die ansprechende Fassadengestaltung.


Alle Wohnungen sind modern ausgestattet. Dazu gehören geflieste Bäder mit Wanne und Einbauküchen mit Elektroherd. Größere Wohnungen verfügen teilweise über ein Gäste-WC. Hinzu kommen Einbruch hemmende Wohnungstüren mit Spion und Gegensprechanlage sowie in den Erdgeschoßwohnungen abschließbare Fenster und Jalousien. Balkon, Loggia oder Terrasse vervollständigen den Wohnkomfort. Einbauküche, Bad mit Wanne, Zentralheizung, Fernwärme, PVC-Boden, Kelleranteil


Das Wohngebiet Karow-Nord im Berliner Stadtbezirk Pankow entstand in den 90er Jahren. Prägnant sind die großzügigen Grünflächen und die ansprechende Fassadengestaltung. Für eine ausgewogene Infrastruktur im Wohngebiet sorgen verschiedene Geschäfte und gastronomische Einrichtungen, ein Supermarkt sowie Kita, Schulen und ein Ärztehaus. Die Anbindung an den ÖPNV ist mit dem Bus gegeben. PKW-Stellplätze stehen ausreichend zur Verfügung. Berliner Wohnungen findet man bei dem Berliner Wohnungsunternehmen berlinovo.


* 3 Nettokaltmieten Kaution * Mindestmietdauer 1 Jahr * Soweit der Anwendungsbereich des MietenWoG Bln ("Mietendeckel" für Berlin) gegeben ist, d.h. keine Ausnahme nach § 1 MietWoG Bln vorliegt (insbesondere öffentlich geförderter Wohnungsbau), wird in dem hier veröffentlichten Wohnungsinserat grundsätzlich die nach dem Mieten WoG Bln zulässige Miete (Mietendeckelmiete) angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass, sofern das MietenWoG Bln insgesamt oder teilweise für nichtig erklärt, außer Vollzug gesetzt wird, außer Kraft tritt oder in sonstiger Weise aufgehoben wird, wieder die ggf. höhere, gemäß den Regelungen des BGB zulässige Vertragsmiete zu entrichten ist und soweit die Nichtigkeitserklärung bzw. Außervollzugssetzung für die Vergangenheit erfolgt, die Differenz zwischen Mietendeckelmiete und Vertragsmiete für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen ist. Es wird daher empfohlen, für diesen Fall entsprechend den Empfehlungen der Berliner Landesregierung angemessene Rücklagen zu bilden. * Ihre Anfrage stellen Sie bitte online in der App per E-Mail oder über Anbieter kontaktieren !!! *


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